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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VERTRAGSABSCHLUSS
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballschule Fussball Talentschmiede Berlin bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) der Fußballschule den Abschluss eines Vertrages an

1.2. Die Anmeldebestätigung erhält der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach  dem Eingang der Bestellung per eMail.

Der Teilnahmeplatz ist nach Bestellung im Onlineshop verbindlich und für den angegebenen Spieler reserviert.

1.3. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

1.4 Für die Hallen / indoor Camps muss ein täglicher Selbsttest (SARC-CoV-2 Virusinfektion) vorgelegt werden, wenn dies erforderlich ist. Hierüber wird der Kunde gesondert per Email informiert.

1.5. Verletzungen während des Trainings/ der Tainingstage sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken- und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.

1.6. Das Betreten anderer -als der von uns zugewiesenen Trainingsplätzen auf dem Sportgelände ist nicht gestattet, ggf. entstehende Kosten für die Wiederherstellung der Plätze werden in Rechnung gestellt.

1.7.In der Buchungsbestätigung stehende Zeiten werden unter Vorbehalt bekanntgegeben und können sich bei Beginn des Trainings ändern. Ein reibungsloser Ablauf wird garantiert.

Trainingsort outdoor: Buckower Damm 150, Berlin 12349 Berlin

Trainingsort: Halle - Sportgelände, Wildspitzweg 12, 12107 Berlin Mariendorf

Die Angeben des Trainingsorts auf den Buchung-Bestellbestätigungen sind maßgebend.

LEISTUNGEN                                                                                               2.Leistungen
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der entsprechenden Verträge oder des zugestellten Angebots.(s.Pkt.3)

2.2. Trainingsbekleidung : Die Trainingsbekleidungen wird dem Teilnehmer am 1. Camptag überreicht und muss für die Dauer des Camps bei jedem Trainingstag angezogen werden.. andere als die überreichten Trainingssachen sind nicht gestattet.  

2.3 Die Abbildungen ( z.B. Trikotsets der Camps) auf den Werbeflyern o.ä. sind nicht verpflichtet bzw. sind Musterbeispiele.  

2.4 Bei den Größen der Trainingsbekleidung halten wir uns an die Angaben bei der Anmeldung. Das Trikotset kann nach Personalisierung nicht mehr geändert -oder umgetauscht werden.

3. Änderungen
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt die nach Vertragsschluss/ Kauf die Fußballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

3.2 Des Weiteren können Leistungen öffentlicher Aushänge ( Webseite / Flyer ect.) ,  leichte Änderungen oder Abweichung aufweisen und werden bei Abschluss des Kaufs akzeptiert.

 

BEZAHLUNG                                                                                                   4. Bezahlung
4.1 Der Zahlungsbedingungen sind mit Abschluss des Kaufs zu zahlen , bzw. bei Überweisung oder Barzahlung innerhalb von 7-14 Tagen vorzunehmen. Siehe Buchungsbestätigung per Email.    

4.2. Jeder Verkauf ist verbindlich.      

4.2.1Termine zum Personaltraining können individuell, je Verfügbarkeit vereinbart werden.

4.2.3. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf den Teilnehmerplatz.

4.3. Die Zahlungen bei allen anderen Leistungen müssen vor dem ersten Training eingegangen sein oder nach vorheriger pers. Absprache.

4.4 Werden Rechnungen nicht fristgerecht gezahlt und wiederholt ignoriert wird ein Inkasobüro eingeschaltet. Sofern eine Zustellung der Rechnungen per Email nicht gewünscht ist muss diese vom Kunden schriftlich beanstandet werden.

STORNOS-TRAININGSCAMPS
5. Rücktritt/ Stornierung Trainingscamps

5.1.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, egal aus welchen Gründen werden 10% der gezahlten Gebühren, gemäß § 651 i Absatz 2 BGB  pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, als Aufwendungen einbehalten.

Bis 4 Wochen vor Campbeginn werden gezahlte Gebühren zurückerstattet abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 10%, sollte Sie auch vor Ablauf der letzten 4 Wochen mit einer Gutschrift einverstanden sein, werden keine Aufwandsentschädigung (10%) einbehalten.

Bei Stornierungen ab 4 Wochen vor Campbeginn werden gezahlte Gebühren nur in Form einer Gutschrift zurückerstattet. Diese kann mit allen Leistungen der FTB  verrechnet werden.

Eine Umbuchung auf ein anderes Trainingscamp ist bis 2 Wochen vor Campbeginn kostenlos möglich.

Bei einer Stornierung ab der letzten 2 Wochen vor Camp-Beginn, werden keine Kosten mehr verrechnet oder erstattet. Gezahlte Teilnahmegebühren würden verfallen.
Ein Ersatzspieler im gleichen Jahrgang kann bis 7 Tage vor Campbeginn vom Kunden angefragt werden, dies Bedarf in jedem Fall einer vorherigen Absprache mit dem Veranstalter (Fussball Talentschmiede Berlin ) 

5.1.5.Bei Stornierung, mit Beginn der Letzen beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder fernbleiben der gebuchten Veranstaltung werden keine Gebühren erstattet oder gutgeschrieben.

5.1.6. Sofern ein Spieler für die entsprechende Gruppe (des abgesagten Spielers) vom Veranstalter nachgebucht werden kann oder der Teilnehmer einen Ersatzspieler vorschlägt werden die Gebühren verrechnet. Die Umbuchung unterliegt der Entscheidung des Veranstalters FTB. Der Ersatzspieler muß dem Veranstalter (FTB)  mind. 1-2 Tage vorher bekanntgegeben  bzw. angefragt werden. Die unten genannte Ermäßigung oder eine ggf. angebotene Ermäßigung aus Kulanz entfällt im Falle einer Umbuchung/Ersatzspieler.

5.1.7. Mit dem Rücktritt /Stornierung des Kunden sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

5.1.8.Ihm bleibt jedoch der Nachweis, dass der Fußballschule ein geringerer Schaden als die einbehaltene Teilnahmegebühr entstanden ist, vorbehalten.

5.1.9.Wird die Kursteilnahme/Camp vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

6. Rücktritt wegen Erkrankung

6.1 Erkrankungen oder Verletzungen die eine Teilnahme nicht ermöglichen werden anteilmäßig wie folgt, mit dem nächsten Ferien- Trainingscamp der FTB verrechnet.
Nur mit Vorlage eines ärztl. Attest am Tag des Campbeginns.
Ausgehend vom gezahlten Teilnahmebetrag!
Diese Ermäßigung erlischt sofern ein Ersatzspieler gestellt wird der die Leistungen des gebuchten Camps im vollem oder anteiligen Umfang übernimmt.
bis zwei Wochen(*) vor Camp Beginn 100%
bis 10 Tage (*) vor Camp Beginn 50%
bis eine Woche vor Camp Beginn 25 %

Bei allen späteren Stornierungen werden keine Kosten verrechnet.
*Jede Stornierung muss uns schriftlich bis spätestens Freitag 16:00 Uhr bekanntgegeben werden. (eine später Absage wird dann für die Folgewoche berücksichtigt und hat ggf. andere Rücktrittserstattungen zur Folge.)
6.2 Erkrankungen ab der Letzten Woche vor Campbeginn werden nicht erstattet oder verrechnet.. Es kann aber ein Ersatzspieler gestellt werden.     (Nur nach Absprache mit der FTB)

6.3 Mit Absage oder Rücktritt sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

6.4 Bei positiven Test auf SARC-CoV-2 Virusinfektion im Urlaub, die eine Quarantäne zur Folge hat werden keine Gebühren erstattet.

6.5 Bei Quarantäne , die eine Teilnahme nicht ermöglichen werden keine Gebühren erstattet.

7. Rabatte ( Camps)

10% Geschwister (ab dem 2. Kind) 

Der Geschwisterrabatt wird nur bei Geschwistern die im selben Haushalt leben gewährt. 

10% Treuerabatt. (bei vollem Treueheft der FTB / 5 Campteilnahmen)

Bei Gewährung eines Vereinsrabatts ( Vereinscamp) entfällt der Geschwisterrabatt.. bzw. wird der Höhere Rabatt gewährt.

STORNIERUNG & Camp für Auslandsteilnehmer
8. STORNIERUNG & Camp für Auslandsteilnehmer
Rücktritt/Nichtanreise (No Show)
8.1 .Den Termin der kostenlosen Stornierung entnehmen Sie bitte dem sollte eine Stornierung nach dem Termin der Kostenlosen Stornierung erfolgen fallen folgende Stornierungskosten an:
Im Falle einer Reservierung ist eine kostenlose Stornierung bis zum möglich.
Die Anzahlung von 5% des Gesamtbetrags ist sofort nach Unterzeichnung des Angebots fällig, hiernach wird der Termin für Sie verbindlich reserviert. Den Restbetrag bitten wir bis zum anzuweisen.
Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung, egal zu welchem Zeitpunkt diese bekannt gegeben wird, einbehalten.
8.2 Mit Ihrer Unterschrift auf dem Angebot bestätigen Sie die Annahme des Angebots und akzeptieren unser ABG  Bei Leistungen /Buchungen einer oder mehrerer Übernachtungen auch die AGB vom Hotel / der Unterkunft, die AGB können Sie auf der angegebenen Seite des Hotels einsehen.

GRUPPEN-TRAININGS
9.Absagen / Stornierungen 

9.1. Absagen oder nicht erscheinen einer gebuchten Leistung, werden nicht ersetzt oder gutgeschrieben.

9.1.1 Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer/Kunden aus gleich welchen Gründen während des gebuchten Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

9.1.2 Eine Auszahlung ist nicht möglich.          

10.Absagen / Stornierungen bei Krankheit                                                               

10.1 Eine Absage ist bei Krankheit, mit Vorlage eines ärztlichen Attests am Trainingstag kostenlos möglich.     

10.1.1 jede kostenlose Stornierung muss schriftlich mit Attest bis mindesten 2 Std. vor Trainingsbeginn vorliegen.    

10.1.2 alle Stornierung des Gruppen Trainings, die später- oder Attest eingehen werden mit 25,-€ berechnet.

PERSONALTRAININGS-EINZELTRAINING
11. Personaltraining /Einzeltraining:
11.1. TERMINE, RESERVIERUNGEN, RÜCKTRITT
11.1.1 Vereinbarte Termin , per WhatsApp, Email oder telefonisch sind VERBINDLICH 
12.1.2 Eine Terminbestätigung wird per Email oder WhatsApp versandt.

12.1.3 Es gelten die Vertragsbedingungen der Buchungsbestätigung (Email) nebst Stornierungsfristen.

12.1.4. Bei nicht erscheinen ohne vorherige -oder bei nicht fristgerechter Stornierung , wird die ausgefallene Einheit in Rechnung gestellt und muss in voller Höhe gezahlt werden.

12.1.5.Eine Absage / Stornierung ist „kostenlos möglich, diese muss uns jedoch BIS ZUM VORTAG DES TRAININGS 16:00 UHR / Montagstermine bis Sa 13:00 Uhr  , schriftlich per email , SMS oder WhatsApp mitgeteilt werden.

Eine Umbuchung des Termins auf einen anderen Spieler ( der Spieler muss vom Kunden gestellt und angefragt werden) ist nur unter Vorbehalt möglich und ist mit einem Aufpreis ab 30,-€ verbunden. Der Termin des eigentlich eigeplanten Spieler ist damit abgegolten. 

Die Stornierung / Umbuchungsanfrage auf einen anderen Spieler muss uns bis spätestens zum Vortag des eingeplanten Termins (16 Uhr) schriftlich vorliegen und mit der Stornierung des Termins zusammen angefragt werden.

Eine zeitnah auseinander liegende Stornierung & Umbuchungsanfrage kann nicht mehr eingeplant werden.

Alle Umbuchungsanfragen sind abzuwarten, da die FTB sich vorbehält ob sie einen Spieler als Ersatz einplant. Es besteht keine Garantie auf eine Umbuchung. 

13. SONDERAKTIONEN/ RABATTAKTIONEN                                                          13.1Bei Buchung einer Sonder- oder Rabattaktion, zum Personaltraining wird keine kostenlose Stornierung angeboten.. es sei den diese wird extra auf der Buchungsbestätigung (Email der bestätigten Termine )  aufgeführt. Ansonsten verfällt die stornierte Einheit und wird nicht ersetzt , umgebucht oder ausgezahlt.

Eine Umbuchung des Termins auf einen anderen Spieler ( der Spieler muss vom Kunden gestellt und angefragt werden) ist nur unter Vorbehalt möglich und ist mit einem Aufpreis ab 30,-€ verbunden. Der Termin des eigentlich eigeplanten Spieler ist damit abgegolten. 

Die Stornierung / Umbuchungsanfrage auf einen anderen Spieler muss uns bis spätestens zum Vortag des eingeplanten Termins (16 Uhr) schriftlich vorliegen und mit der Stornierung des Termins zusammen angefragt werden.

Eine zeitnah auseinander liegende Stornierung & Umbuchungsanfrage kann nicht mehr eingeplant werden.

Alle Umbuchungsanfragen sind abzuwarten, da die FTB sich vorbehält ob sie einen Spieler als Ersatz einplant. Es besteht keine Garantie auf eine Umbuchung. 

Bitte beachtet die Stornierungsfristen bei Sonderaktionen / Black Friday / Rabatt-Code
Termine für das Personaltraining werden bei einer Buchung mit Sonder-Rabattaktionen ( z.B. Black Friday, alle rabattierten Aktionen )  bei einer Stornierung nicht ersetzt oder gutgeschrieben.
Termine / Einheiten verfallen.
 
Stornierungsfristen ohne Sonder-Rabatt-Aktionen ( auch der ermäßigten 3er & 10er Karten)
Eine Absage / Stornierung ist kostenlos möglich, diese muß uns jedoch spätestens bis zum Vortag des Trainingstermins 16:00 Uhr, schriftlich per email ,  SMS oder WhatsApp mitgeteilt werden. 
Eine Stornierung ist nur zu unseren Bürozeiten Mo-Fr bis 16:00 Uhr Sa bis 13:00 Uhr möglich, hiernach wird der Folgetag zu Grunde gelegt und kann mit Kosten verbunden sein.
Ein Montagstermin muss bis Samstag 13:00 Uhr (Bürozeit) storniert werden, hiernach ist die o.g. Buchung kostenpflichtig.
 
Ersatztermine werden generell nicht noch einmal nachgeholt, bei einer Stornierung verfallen diese.
Termine durch Buchung einer Rabattaktion werden nicht ersetzt, umgebucht oder nachgeholt. Siehe Sonder-Stornierungsfristvereinbarungen.
Stornierungsfristen bei Sonderaktionen  (Oster-Deal)                                                    Termine für das Personaltraining werden bei einer Buchung mit Sonder-Rabattaktionen ( z.B. z.B. Oster-Deal)  bei einer Stornierung nicht ersetzt . Nicht wahrgenommene oder stornierte Termine verfallen.
Termine der 5er Karte zum Oster-Deal können bis zum 30.11.2024 vereinbart werden. Nicht vereinbarte Termine verfallen.
 
Bei nicht erscheinen oder nicht fristgerechten Stornierungen/Absagen werden die o.g Termine / Buchungen in voller Höhe berechnet / in Rechnung gestellt oder mit dem gezahlten Guthaben verrechnet.

ABLAUF
14. Ablauf
14.1. Für die Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und – Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Fußballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen.
Das Betreten anderer -als der von uns zugewiesenen Trainingsplätzen auf dem Sportgelände ist nicht gestattet, ggf. entstehende Kosten für die Wiederherstellung der Plätze werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
14.1.1 Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballschule, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Fußballschule.
15. Angaben über den Gesundheitszustand
15.1.Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar. ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann.
Des weiteren erklärt der /die Erziehungsberechtigten oder ges. Vertreter das der angemeldete Teilnehmer keinerlei Medikamente einnehmen muss.
15.2. Bei Vertragsabschluss und somit für jede Trainingsteilnahme wird bestätigt, das zum Trainingszeitpunkt kein positives Ergebnis des Spielers auf Corona vorliegt.
15.2.1 Bei einzelnen Veranstaltungen* ist ein Fragebogen zum Gesundheitszustand bzw. Schnelltest vorzulegen. Die Vorlagepflicht kann den einzelnen Verträgen entnommen werden.Die Vorlagepflicht kann auch im nachhinein vom Veranstalter ein verlangt werden.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
Die Angaben zum Fragebogen werden nach Ende der Veranstaltung gelöscht.
Der Frageborgen beinhaltet die Durchführung eines Selbsttest auf eine SARC-CoV-2 Virusinfektion und muss für sämtliche Trainingseinheiten der FTB ein negatives Ergebnis ausweisen.
Die Personensorgeberechtigten bestätigen eine Teilnahme Ihres gesunden und symptomfreien Kindes.
Die positiv getestete Person hat zur Bestätigung oder auch Widerlegung Anspruch auf einen PCR-Test, die Kosten trägt der Teilnehmer/ die Personensorgeberechtigten.
Im Falle eines positiven Testergebnis die eine Teilnahme am ersten Tag des Camps nicht ermöglichen erhält der Teilnehmer eine Ermäßigung von 25% auf das darauffolgende Camp.(*neu 01.10.2021)
Sollte eine Teilnahme an dem darauffolgenden Camp nicht erfolgen, verfällt das Guthaben.
15.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps , müssen bekanntgegeben werden und können zum Abbruch der Kursteilnahme/ des Camps führen.
15.4 Verletzungen während des Trainings/ der Trainingstage sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken ( Familienvers.) – und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden, auch bei allen Probetrainings und ohne Vertragsunterschrift. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
16. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
16.1.Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen: – Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein oder der Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Fußballschule dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Einhaltung der Camp Regeln Die Fußballschule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Camp Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. ).
16.1.1 Absage einer Leistung aufgrund Höherer Gewalt
der Veranstalter behält sich das Recht vor die gebuchte Leistung nachzuholen bzw. eine Gutschrift / Verrechnung auszustellen
z.B. Absage einer Veranstaltung, durch einen infektiösen Teilnehmer ( SARC-CoV-2 ) , mit der Folge einer Quarantäne die für alle Teilnehmer .
17. Haftung der Fußballschule
Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. Die gewissenhafte Vorbereitung 2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen 3. Die Richtigkeit der Veranstaltung4.die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
Verletzungen während des Trainings/ der Trainingstage sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken ( Familienvers.) – und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden, auch bei allen Probetrainings und ohne Vertragsunterschrift. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Jede Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko.
18. Beschränkung der Haftung
18.1. Die vertragliche Haftung der Fußballschule ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Fußballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Fußballschule für einen einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
18.2. Die Fußballschule haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Catering, , Ausstellungen etc.) soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Fußballschule haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
19. Versicherungen
19.1 Der Kunde garantiert mit Betreten des Sportgeländes, dass von ihm angemeldete Teilnehmer (auch Probespieler) Kranken- und Haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen z.B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers/ Erziehungsberechtigten.
Jeder Teilnehmer bzw. der Personensorgeberechtigte/er bestätigt das Ihres Wissens nach, zum Trainingszeitpunkt , kein positives Ergebnis des Spielers auf Corona vorliegt .
Ein positives Testergebnis ( SARC-CoV-2 ) muss sofort bekanntgegeben werden.
19.2. Auslands Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem entsprechenden Angebot bzw. nach Übereinstimmung zur Anreise eine gültige Kranken – und Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
20. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport bzw. bis zum Hotel oder Auslandsunterkunft des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
Die FTB haftet für keinerlei Verletzungen, Weg oder-Transport oder sonstigen Kosten.
21. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule , sowie die von der Fußballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Formverbreitet, veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
22. Gerichtsstand
22.1. Der Kunde kann die Fußballschule nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Fußballschule gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.
23. Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten. Stand: 01.01.2020
HYGIENEKONZEPT DER FTB
• Vor und nach jedem Toilettengang sowie vor u. nach dem Mittagessen, Hände waschen, nicht vergessen !
• Neben dem Platz Bitte den Sicherheitsabstand von mind. 1,5m einhalten.
• Neben dem Platz Bitte den Sicherheitsabstand von mind. 1,5m einhalten.
• Maskenpflicht in den Innenräumen bis zum Platz.
• Trainingsgruppen werden klein gehalten max. 8-12 Spieler/innen
• Der Auf -und Abbau des Trainingsequipments erfolgt durch die Trainer der FTB
• Der Kontakt der einzelnen Gruppen untereinander wird minimiert
• Unser Catering sorgt für die Hygienemaßnahmen: Handschuhe Mundschutz , Tische reinigen usw. Unsere Snacks erhalten alle Teilnehmer in einer personalisierten Brotbox.
• Die Trinkflaschen sind ebenfalls personalisiert und werden täglich gereinigt.
• Alle Teilnehmer erhalten ein eigenes Trikotset , dadurch wird der kontakt in den Kabinen stark minimiert.
• Regenjacken ect .werden auf dem Platz frisch gewaschen ausgegeben.
• Eine Eigenerklärung zum Schutz aller Teilnehmer ist bei unseren Camps abzugeben, für die Hallencamps ist zusätzlich ein Schnelltest vorzulegen.
• Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.Die Angaben zum Fragebogen werden nach Ende des Camps gelöscht.
• Die Stornierungsfristen aller Leistungen sind den entsprechenden Verträgen der FTB zu entnehmen .


(AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KINDERGEBURTSTAGE & EVENTS
1 BUCHUNG:
Das Mindestalter beträgt i.d.R. 5 Jahre, das Höchstalter beträgt i.d.R. 16 Jahre.
 1.1.Die Buchungsbestätigung /Reservierung erhalten Sie sofort nach Eingang Ihrer Anfrage per Mail. Die Buchung und die AGB wird durch Ihre Anzahlung bestätigt.
1.2. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 7 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung auf das betreffende Konto anzuweisen.
 Der Restbetrag ist am Veranstaltungstag bar vor Ort zu zahlen. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Platzreservierung.
1.3. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag am Veranstaltungstag bar zu zahlen. (s. auch Buchung) die Buchung und die AGB sind in dem Fall mit einer eMail zu bestätigen.
1.4. Eventuelle Angebotswochen werden nicht nachträglich angerechnet. Es gelten die Preise auf der Buchungsbestätigung.
ABSAGE
Die Fußball Talentschmiede behält sich das Recht vor die Veranstaltung bei Vorliegen von besonderen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmebeträge werden unverzüglich von der Fußball Talentschmiede zurücküberwiesen.
RÜCKTRITT / STORNIERUNG
3.1. Der Kunde kann jederzeit vom der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde von der Buchung zurück kann die Fußballschule gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
3.1.2. Bei Rücktritt/Stornierung oder Absage des gebuchten Events nach Eingang der Anzahlung wird diese Anzahlung als o.g. Aufwandsgebühren einbehalten.
Sollte die Stornierung vor Beginn der letzten Woche schriftlich (perEmail) bei uns eingegangen sein werden keine weiteren Gebühren/Kosten erhoben.
Sofern die Absage/Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingeht wird der Gesamtbetrag abzgl. bereits gezahlte Anzahlung erhoben bzw. in Rechnung gestellt.
Mit der Absage oder nicht erscheinen der gebuchten Veranstaltung sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
3.2. Die Anzahlung wird bei nicht erscheinen am gebuchten Tag nicht zurück-erstattet, der Gesamtbetrag abzgl geleisteter Anzahlung wird in Rechnung gestellt.
4.RÄUMUNG / VERLASSEN DES PLATZES:
4.1. Kleine Naschereien (Obst, Muffens etc.) sowie Trinkflaschen für die Kids dürfen mitgebracht werden, das anschließende saubere Verlassen des Sportgeländes ( Hallenlobby, Kabinen usw.) setzen wir voraus (das säubern starker Verschmutzungen werden sonst in Rechnung gestellt)
4.2. Eine weitere Nutzung des Sportgeländes über den gebuchten Zeitraum ist nicht gestattet. Eine unrechtmäßige Nutzung über den gebuchten Zeitraum wird, mit einem Betrag i.H.v. 100,- € in Rechnung gestellt es bedarf hier keinem gesonderten Platzverweis. Auch bei Buchung eines Kids-Menüs im Casinos, nach der gebuchten Leistung der FTB darf der Platz nicht automatisch weiter genutzt werden, weiter Nutzung wird wie oben genannt in Rechnung gestellt.
4.3. Das bestellen – und verzehren von Speisen auf dem Sportgelände außerhalb des Casinos sowie eine Bestellung durch ein Lieferservice oder privates grillen ist nicht gestattet.
Die o.g. allgemeinen Geschäftsbedingungen erkenne ich mit meiner ANZAHLUNG an. Diese bitten wir in der genannten Frist zu leisten, damit der Platz für Sie fest reserviert bleibt. Verletzungen während des Events sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken- und oder Unfallversicherung des Teilnehmers/ Kindes oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
FUSSBALL TALENTSCHMIEDE BERLIN
Fußball Talentschmiede Berlin | info@fussball-talentschmiede.de
SPIELREGELN:
Es wird ein 250-300m langer Koordinationsparcours mit ausschließlich ca. 60-70 Koordinationsleitern ausgelegt.
Dieser soll 10 Std. lang ohne Unterbrechung durchlaufen werden.
Mitmachen können alle sportbegeisterten zwischen 6 und 90+ Jahren, die sich fit fühlen eine 250-300m lange Koordinationsleiter mit 1-2 Kontakten zu durchlaufen.
Anmeldung muß vorab unter info@fussball-talentschmiede.de oder 0178-2986074 (WhatsApp) erfolgen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden wird nach der Anmeldung jedem Teilnehmer ein Zeitfenster für das durchlaufen des Koordinationsleiter-Parcours mitgeteilt.
Es können auch ganze Teams, Betriebs- Sportgruppen aller Sportarten u.ä, angemeldet werden.
Die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) sich einverstanden, dass von den Teilnehmern Bildnisse -und Filmaufnahmen angefertigt -und durch die Fußballschule, sowie die von der Fußballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Formverbreitet, veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandising -Zwecken.
Die Teilnehme erfolgt auf eigenes Risiko für Verletzungen jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung. Der Hausordnung des Sportgeländes ist Folge zu leisten. Ein Picknick jeglicher Art ist allen Teilnehmern untersagt.
Ein weiteres spielen auf dem Sportgelände- über das für das Benefiz Event hinaus, ist nicht gestattet.